Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Geltungsbereich / B2B

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Florian Pawliczek,
Olpketalstraße 132, 44229 Dortmund
info@fpfilm.de

– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Auftraggebern.

  1. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  2. Der Auftraggeber bestätigt, die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner selbstständigen, unternehmerischen oder gewerblichen Tätigkeit in Anspruch zu nehmen.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

  1. Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen im Bereich Film- und Videoproduktion.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Leistungen werden einzeln oder als Paketpreis angeboten und umfassen insbesondere:

Vorproduktion: Briefing-Call, Konzeption, Storyboard, Abstimmungen, Recherche, Drehortbesichtigung.
Dreharbeiten: Dreharbeiten im Ein-, Zwei- oder Mehrmann-Team inkl. Kamera-, Licht- und Tontechnik, Drohnenaufnahmen, zusätzliches Personal und Equipment.
Postproduktion: Schnitt, Farbkorrektur, Untertitel, Voice-over, Musiklizenzierung (Online/Website/Social Media/Inhouse/Messe, ohne Rundfunk).

  1. Nicht im Angebot vereinbarte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.

3. Vertragsschluss / Produktionsbeginn

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Angebotsannahme oder Zustimmung per E-Mail zustande.
  3. Nach Vertragsabschluss beginnt der Auftragnehmer mit der Vorproduktion, einschließlich Briefing, Konzeptbesprechungen, Recherche, Dienstleister- und Technikplanung sowie Locationanfragen. Die eigentlichen Dreharbeiten beginnen nach Freigabe des Konzepts oder Storyboards durch den Auftraggeber.

4. Vergütung / Arbeitszeit

  1. Die Vergütung erfolgt als Pauschalpreis, Tagessatz oder nach Stundenaufwand gemäß Angebot.
  2. Ein Drehtag umfasst bis zu 10 Stunden (inkl. An- und Abreise). Jede weitere angefangene Stunde wird mit 60 EUR netto pro Person berechnet.
  3. Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart. PKW-Fahrten werden mit 0,40 EUR/km abgerechnet.
  4. Sofern nicht anders vereinbart: 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung nach Abnahme.
  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

5. Postproduktion / Korrekturen / Abnahme

  1. Im Paketpreis sind zwei Korrekturschleifen enthalten.
  2. Änderungswünsche werden berücksichtigt, sofern sie maximal einen Arbeitstag beanspruchen.
  3. Änderungen an bereits freigegebenen Bestandteilen gelten als kostenpflichtige Nachbestellung.
  4. Weitere Korrekturen werden mit 75 EUR netto pro angefangene Stunde berechnet.
  5. Erfolgt 14 Tage nach Bereitstellung des Films keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen und das Honorar wird fällig.

6. Nutzungsrechte / Urheberrecht

  1. Die Urheberrechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Auftragnehmer.
  2. Nach Zahlung erhält der Auftraggeber zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte am finalen Film und am Rohmaterial (Total-Buy-out).
  3. Der Auftraggeber darf das Material verändern, umschneiden und weiterverarbeiten.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das produzierte Material (inklusive Rohmaterial und finalem Film) zu Eigenwerbezwecken zu nutzen, insbesondere auf seiner Website, in seinem Portfolio, in Social-Media-Kanälen und in Präsentationen gegenüber potenziellen Auftraggebern.
    Die Nutzung erfolgt ohne zusätzliche Vergütung und darf nicht den vertraglichen oder geheimhaltungsrechtlichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber widersprechen.
    Persönlichkeitsrechte Dritter bleiben hiervon unberührt; der Auftraggeber stellt sicher, dass hierfür alle erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
  5. Für die rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Richtigkeit des Films haftet ausschließlich der Auftraggeber.

7. Persönlichkeitsrechte

  1. Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen abgebildeter oder aufgezeichneter Personen verantwortlich.
  2. Widerruft eine Person ihre Einwilligung nachträglich, haftet der Auftragnehmer nicht. Änderungsaufwände trägt der Auftraggeber.

8. Drittmaterial

  1. Der Auftraggeber versichert, über alle erforderlichen Rechte an bereitgestelltem Drittmaterial zu verfügen.
  2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

9. Witterung / Drehausfälle

  1. Witterungsbedingte Ausfälle oder Verschiebungen von Drehtagen gelten nicht als vom Auftragnehmer zu vertretende Leistungshindernisse. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Auftraggeber. Ein Anspruch auf kostenfreie Verschiebung oder Stornierung besteht insoweit nicht.
  2. Müssen Drehtage aus Gründen wiederholt oder nachgeholt werden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere aufgrund von Witterung, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen), begründet dies keinen Anspruch auf Ersatz von Reise-, Ausfall- oder sonstigen Zusatzkosten gegenüber dem Auftragnehmer.

10. Stornierung / Terminabsage

10.1 Absage einzelner Drehtage

(Gilt für die Buchung einzelner Kameraleistungen, Produktionsteams oder einzelner Drehtage innerhalb einer laufenden Produktion.)

  • weniger als 14 Tage vor dem Drehtag: 30 % des vereinbarten Honorars
  • 7–10 Tage vor dem Drehtag: 40 %
  • 2–6 Tage vor dem Drehtag: 60 %
  • weniger als 2 Tage vor dem Drehtag: 80 %

Maßgeblich ist der im Angebot bestätigte Produktionszeitraum oder – sofern konkret terminiert – der vereinbarte Drehtag.

10.2 Absage kompletter Filmproduktionen

(Gilt für die vollständige Kündigung des gesamten Produktionsauftrags, unabhängig vom Auftragswert.)

  • bis 30 Tage vor Produktionsbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamthonorars
  • 14–29 Tage vor Produktionsbeginn: 50 %
  • 7–13 Tage vor Produktionsbeginn: 70 %
  • weniger als 7 Tage vor Produktionsbeginn: 80 %

Als Produktionsbeginn im Sinne dieser Stornierungsregelungen gilt der Beginn der Vorproduktion nach Vertragsabschluss, einschließlich Briefing, Konzeptbesprechungen, Recherche, Dienstleister- und Technikplanung sowie Locationanfragen. Die Dreharbeiten beginnen nach Freigabe des Konzepts oder Storyboards durch den Auftraggeber.

Hinweis: Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

11. Datenspeicherung

Nach der Übergabe von Rohmaterial und finalem Film ist der Auftraggeber für die Archivierung verantwortlich. Eine Speicherung durch den Auftragnehmer erfolgt maximal drei Monate, sofern nichts anderes im Angebot vereinbart ist. Danach werden die Daten gelöscht.

12. Haftung

  1. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie nach Produkthaftung, bleibt unberührt.
  4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist Dortmund.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB unberührt.